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Übertrittsverfahren

04.05.2020

Informationen zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen finden Sie jeweils auf der Homepage der jeweiligen Schule.


Grundsätzlich gilt:

 

Das Übertrittszeugnis

  • erhalten Sie am 11.05.2020. Eine weitere Verschiebung dieses Termins ist nicht möglich, da die notwendige Organisation für das Schuljahr 2020/2021 dann nicht mehr sichergestellt werden könnte.
  • enthält …
  • nur Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU,
  • kurze Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten Ihres Kindes,
  • ein Beratungsangebot der Grundschule,
  • die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU,
  • eine Aussage, für welche Schulart Ihr Kind geeignet ist.


Vom 18.05. – 22.05.2020 melden Sie Ihr Kind ggf. an der Realschule oder an dem Gymnasium an, das es im kommenden Schuljahr besuchen soll.

Probeunterricht
Wenn Ihr Kind den erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66, Gymnasium: 2,33) nicht erreicht hat, kann es am Probeunter-richt teilnehmen. Der findet vom 26.05. – 28.05.2020 statt.

Für das Übertrittsverfahren 2020 gilt zudem:

  • Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 er-zielten Noten.
  • Bis zur Ausgabe des Übertrittszeugnisses am 11.05.2020 besteht für die Lehrkräfte keine Möglichkeit mehr, schriftliche oder mündliche Noten zu machen. Die Noten für Probearbeiten, die noch vor der Einstellung des Unterrichts geschrieben wurden, erhalten Sie - soweit noch nicht geschehen - von der Schule (z. B. per Post oder telefonisch).
  • Die Richtwerte für die Probearbeiten sind für die Klassen, die sie noch nicht erreicht haben, hinfällig. Noch nicht gehaltene Probearbeiten können nicht mehr durchgeführt werden. Dies gilt auch für Probearbeiten, die Ihr Kind vor der Einstellung des Unterrichts evtl. versäumt hat.

 

Zitat aus Schreiben vom 20.04.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultu