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Schuleinschreibung an der Bürgermeister- Prandl- Grundschule

 

In Zeiten des Coronavirus müssen wir die Schuleinschreibung anders als bisher gestalten. Eine persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Die Anmeldung für das Schuljahr 2020/21 für die Bürgermeister-Prandl- Grundschule erfolgt schriftlich. Falls Ihr Kind an unserer Schule im nächsten Schuljahr schulpflichtig ist, erhalten Sie in den nächsten Tagen Post von uns.

Bitte senden Sie dann die geforderten Unterlagen bis spätestens 24.03.2020 an uns zurück.

 

 

 

Auszug aus KMS 16.03.2020 Information zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2); Schuleinschreibung im März 2020:

Die Schuleinschreibung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Unterrichtsbetrieb, wird vom Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler nicht erfasst und findet daher vom Grundsatz her statt.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der damit verbundenen Sondersituation sind jedoch Ausnahmen vom gewohnten Verfahren erforderlich.

1. Administrative Einschreibung

  • Die Schuleinschreibung findet grundsätzlich statt.
  • Die persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
  • Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für das Schuljahr 2020/ 2021 telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) an.
  • Die Erziehungsberechtigten übermitteln der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht auf dem Postweg, per Mail oder auch persönlich.


2. Pädagogische Feststellung der Schulfähigkeit

  • Die Pflicht zur Teilnahme des Kindes an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit ("Schulspiel") entfällt vom Grundsatz her. (evtl. Einzelfallentscheidungen möglich)
  • Die Aufgabe der Schule, die Eltern im Vorfeld der Einschulung zu beraten, bleibt unberührt. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Mail oder auf Wunsch der Eltern auch persönlich.
  • Der 14.04.2020 als diesjähriges Fristende für eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme des Einschulungskorridors behält unverändert Gültigkeit.